AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen des CCD – Coaching Center Direct GmbH – Dr. Ralf Friedrich

Stand: Juni 2021

Gegenstand des Vertrages
Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
Absagen / Stornierungen
Teilnahmevoraussetzungen
Veranstaltungsgebühren
Veranstaltungsdurchführung
Veranstaltungsunterlagen
Unterkunft/Hotels
Haftung
Datenschutz/Vertraulichkeit
Gerichtsstand

1. Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CCD regeln die Erbringung von kostenpflichtigen Veranstaltungsleistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt, bzw. sind Gegenstand des vom Kunden bestätigten Angebots.

2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
Anmeldungen zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung vom CCD können über den Online-Shop, per Post, Fax oder E-Mail mit einem beim CCD erhältlichen Formblatt oder formlos mit Nennung der Veranstaltung, Termin und Preis bzw. Angebotsnummer und Datum erfolgen. Bei telefonischen Voranmeldungen muss eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Eine schriftliche Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung erhält der Teilnehmer / Auftraggeber nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung.
Ein Vertrag kommt mit Eingang der verbindlichen Anmeldung beim CCD zustande.

3. Absagen / Stornierungen
Stornierungen, seitens des Teilnehmers müssen schriftlich erfolgen. Bei Eingang der Stornierung beim CCD, bis zu 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, werden 50% der Veranstaltungsgebühren in Rechnung gestellt.
Bei späterem Rücktritt sind 100% der Veranstaltungsgebühren fällig.
Die Anmeldung ist auf andere Teilnehmerübertragbar.
CCD behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Das CCD bemüht sich in diesem Fall, Alternativveranstaltungen anzubieten.
Bei Absagen oder Ausfall der Veranstaltung können gegenüber dem CCD keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei kurzfristigem Ausfall von zugesagte Trainern, bspw. Unfall oder Krankheit, bemüht sich das CCD einen adäquaten Ersatztrainer zu finden und zu verpflichten. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen, behält sich das CCD zu jedem Zeitpunkt vor, den Veranstaltungs-Termin zu verschieben. Ansprüche aufgrund der Verschiebung können gegenüber dem CCD nicht geltend gemacht werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen
Die für den Veranstaltungsbesuch notwendigen Voraussetzungen sind gegebenenfalls aus der Veranstaltungsbeschreibung oder dem Angebot ersichtlich. Das CCD behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein Anspruch auf völlige oder teilweise Erstattung der Veranstaltungsgebühren entsteht in diesem Falle nicht.

5. Veranstaltungsgebühren
Es gelten die Konditionen, der zum Zeitpunkt der Auftrags- / Teilnahmebestätigung gültigen Preisliste. Ein Nicht-Erscheinen bzw. eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Veranstaltungs-Gebühren.
Die Veranstaltungsgebühr schließt evtl. Unterlagen ein. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Reise- und Aufenthaltskosten des oder der Dozenten sind in der Veranstaltungsgebühr eingeschlossen.
Die Veranstaltungsgebühr wird bei bis zu fünftägigen Veranstaltungen nach Abschluss, bei längeren Veranstaltungen 5 Tage nach Beginn zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist das CCD berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen.
Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
Der Teilnehmer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Veranstaltungsdurchführung
Der Veranstaltungsort ist in der jeweils aktuellen Veranstaltungsbeschreibung oder in einem Terminplan vom CCD angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes sind vorbehalten. Die Veranstaltungen beginnen in der Regel um 9:00 Uhr bzw. 10.00 Uhr bei mehrtätigen Veranstaltungen am ersten Tag und umfassen in der Regel 8Veranstaltungsstunden à 45 Minuten pro Tag. Bei Hotel- und Kundenindividuellen Veranstaltungen werden die Zeiten themenorientiert festgelegt. Im Zweifel gelten die Angaben in der Anmeldebestätigung.

7. Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Sie dürfen, ohne schriftliche Zustimmung vom CCD, weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen dürfen aus dem Veranstaltungs-lokal nicht entfernt werden.
Alle Rechte bleiben dem CCD vorbehalten.
Die Nutzung von Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstiger Bezeichnungen in der Werbung oder in sonstigen Veröffentlichungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechtsinhabers.

8. Unterkunft/Hotels
Für die Unterkunft und Verpflegung während einer Veranstaltung, hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Erfolgt bei Veranstaltungen (z. B. Hotelveranstaltungen) eine Buchung des Hotels bzw. der Unterkunft durch das CCD, dann geschieht dies im Auftrag des Teilnehmers bzw. Auftraggebers. Die vom CCD eventuell ausgehandelten speziellen Konditionen werden auf den Teilnehmer übertragen.

9. Haftung
Das CCD haftet dem Teilnehmer / Auftraggeber gegenüber nur für Schäden, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen vom CCD tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Das CCD haftet weder für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und/oder Programmen. Die Haftung ist bis zu einem Betrag von 50.000 € begrenzt. Ansprüche gegen das CCD verjähren innerhalb von 12Monaten. Für, vom Teilnehmer während einer Veranstaltung eingebrachte Sachen, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die von anderen Teilnehmern verursacht wurden, gleich welcher Natur, haftet das CCD nicht.

10. Datenschutz/Vertraulichkeit
Das CCD verpflichtet sich, Informationen -gleich welcher Art – über Teilnehmer gemäß den Regelungen des Datenschutzes vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung vom CCD ist Hamburg.